REACH - Die Europäische Chemikalienverordnung
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals — also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der Europäischen Union trat zum 1. Juni 2007 in Kraft und ersetzt eine Reihe früherer EU-Verordnungen und Richtlinien durch ein einziges, einheitliches System.
Ziel der REACH-Verordnung ist es, den Schutz vor chemikalienbedingten Risiken für Mensch und Umwelt zu verbessern. Zu diesem Zweck führt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC — Substances of Very High Concern). Dabei handelt es sich um Stoffe mit ernsten und oft irreversiblen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Die ECHA aktualisiert diese Liste regelmäßig; die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website der ECHA (echa.europa.eu) abrufbar.
Alle Hersteller und Importeure von Erzeugnissen sind verpflichtet, ihre Kunden zu informieren, wenn in den von ihnen vertriebenen Erzeugnissen SVHC-Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent enthalten sind — auch dann, wenn diese Stoffe bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht freigesetzt werden.
Dieser Verpflichtung kommen wir nach. FORTEC Power vermeidet SVHC-Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich ist. Sollte ein Erzeugnis dennoch SVHC-Stoffe oberhalb des Grenzwerts enthalten, informieren wir unsere Kunden aktiv und stellen die erforderliche Dokumentation bereit.